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Die Bundesnetzagentur hat in einem Workshop über ein Verfahren informiert, das unter dem etwas bemüht wirkenden Kürzel „Beate – Bepreisung von Ein- und AusspeisekapazitäTEn“ in Kürze starten soll.
Die Festlegung soll für die Bepreisung der entsprechenden Entgelte ab dem 1. Januar 2015 gelten. Es geht dabei um die Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Preise für unterjährige Kapazitätsrechte, um die Ermittlung von Ein- und Ausspeiseentgelten bei Gasspeichern und die Entgelte für unterbrechbare Kapazitäten.Eine Präsentation der BNetzA zu diesem Thema steht auf der Seite der Beschlu
Donnerstag, 15.05.2014, 13:38 Uhr
Fritz Wilhelm
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