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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verweist bei den Vorwürfen um die Stromkennzeichnung auf die gesetzlichen Regelungen.
„Für die Stromkennzeichnung gelten klare gesetzliche Vorgaben, an die sich alle Unternehmen halten müssen“, so Stefan Kapferer, BDEW-Hauptgeschäftsführer, in einer Mitteilung. Der Vorwurf des Hamburger Ökostromanbieters Lichtblick, einige Unternehmen würden mit der Stromkennzeichnung auf der Kundenrechnung einen Etikettenschwindel betreiben, sei weder nachvollziehbar noch haltbar. Alle
Donnerstag, 24.11.2016, 16:55 Uhr
Stefan Sagmeister
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