Bild: Peter Holz
Der BDEW-Vorstand hat sich in einem Beschluss vom 23. März deutlich zur Frage der Netzstabilitätsreserven positioniert.
Demnach kann der Bau netzstabilisierender Kraftwerke, wozu die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in § 13k EnWG ermächtigt werden, aus Sicht des BDEW nur „ultima ratio“, also das letzte Mittel sein, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Auswirkungen der Regelung auf den Wettbewerb sollten „so gering wie möglich“ gehalten werden. Zudem sollten netzstabilisiere
Montag, 27.03.2017, 15:51 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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