Eine „Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" stellt einfache Messung des Stroms aus KWK-Anlagen sicher.
Festgelegt werden die Beschaffenheit und die zulässigen Einbauorte für Stromzähler zur Messung der Strommengen, die in KWK-Anlagen erzeugt und zu Eigenverbrauch gemäß § 4 Abs. 3a KWK-Gesetz bestimmt sind. Dem Anlagenbetreiber wird freigestellt, den geeichten und mit einer Rücklaufsperre versehenen Zähler an einem zentralen Zählerplatz oder neben beziehungsweise in der KWK-Anlage zu in
Freitag, 20.11.2009, 15:32 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH