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Energie & Management > Europaeische Union - BDEW sieht unnötige Hürden für Gaskraftwerke in der EU-Taxonomie
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

BDEW sieht unnötige Hürden für Gaskraftwerke in der EU-Taxonomie

Mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Thema Gaskraftwerke hat der BDEW auf den Entwurf zur EU-Taxonomie reagiert. 
Die EU-Kommission hatte zum Jahreswechsel den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie vorgelegt. Zu den dort vorgeschlagenen Anforderungen für den übergangsweisen Einsatz von Erdgas in neuen Gaskraftwerken hat sich nun Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, geäußert.

"Um die Transformation der Strom- und Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität zu meistern, braucht es Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke und KWK-Anlagen", so die BDEW-Chefin. Denn klar sei: "Um die Versorgungssicherheit trotz Kohle- und Atomausstiegs sicherzustellen, benötigen wir neue Kraftwerke, die in einer Übergangsphase noch mit Erdgas und dann mit Wasserstoff die gesicherte, regelbare Leistung in den Strom- und Wärmenetzen als Partner der erneuerbaren Energien gewährleisten."

Die EU-Kommission verfolge zwar grundsätzlich einen richtigen Ansatz, wenn sie Gaskraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung unter Einhaltung strenger Kriterien als nachhaltig einstuft. Die zahlreichen Kriterien, die die EU-Kommission in ihrem diesbezüglichen Entwurf an neue Gaskraftwerke anlegt, seien jedoch in Summe nicht zielführend im Sinne der Energiewende, so Andreae.

Erfreulich sei zwar, dass die EU-Kommission den BDEW-Ansatz eines Emissions-budgets bezogen auf den Lebenszyklus des Kraftwerks aufgreift. Danach werden die Emissionsgrenzwerte nicht auf Gramm pro Kilowattstunde, sondern auf Kilogramm pro Kilowatt installierter Leistung im Schnitt über die zwanzigjährige Laufzeit der Anlagen bezogen. "Auf diese Weise lässt sich der Klimaschutz-Effekt des Einsatzes von Wasserstoff zum späteren Zeitpunkt besser abbilden", so Andreae. Allerdings sei der von der Kommission vorgeschlagene Wert von 550 kg/kW nur mit einem sehr schnellen Anstieg der Wasserstoffanteile zu erreichen.

Kritisch sieht der BDEW auch die Vorgabe, dass eine unmittelbare Treibhausgasminderung von 55 % vom neuen Kraftwerk im Vergleich zum zu ersetzenden Kraftwerk erreicht werden muss. "Wenn beispielsweise ein modernes Steinkohlekraftwerk durch ein neues wasserstofffähiges Gaskraftwerk ersetzt wird, ist dieser Wert trotz erheblicher Emissionseinsparungen nicht erreichbar," sagt die BDEW-Chefin. Dieses Kriterium würde daher den notwendigen Zubau von Gaskraftwerken hemmen. "Da es ohnehin redundant zum Kriterium der Grenzwertvorgaben ist, sollte es gestrichen werden."

 

Donnerstag, 6.01.2022, 15:25 Uhr
Peter Koller
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BDEW sieht unnötige Hürden für Gaskraftwerke in der EU-Taxonomie
Mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Thema Gaskraftwerke hat der BDEW auf den Entwurf zur EU-Taxonomie reagiert. 
Die EU-Kommission hatte zum Jahreswechsel den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie vorgelegt. Zu den dort vorgeschlagenen Anforderungen für den übergangsweisen Einsatz von Erdgas in neuen Gaskraftwerken hat sich nun Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, geäußert.

"Um die Transformation der Strom- und Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität zu meistern, braucht es Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke und KWK-Anlagen", so die BDEW-Chefin. Denn klar sei: "Um die Versorgungssicherheit trotz Kohle- und Atomausstiegs sicherzustellen, benötigen wir neue Kraftwerke, die in einer Übergangsphase noch mit Erdgas und dann mit Wasserstoff die gesicherte, regelbare Leistung in den Strom- und Wärmenetzen als Partner der erneuerbaren Energien gewährleisten."

Die EU-Kommission verfolge zwar grundsätzlich einen richtigen Ansatz, wenn sie Gaskraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung unter Einhaltung strenger Kriterien als nachhaltig einstuft. Die zahlreichen Kriterien, die die EU-Kommission in ihrem diesbezüglichen Entwurf an neue Gaskraftwerke anlegt, seien jedoch in Summe nicht zielführend im Sinne der Energiewende, so Andreae.

Erfreulich sei zwar, dass die EU-Kommission den BDEW-Ansatz eines Emissions-budgets bezogen auf den Lebenszyklus des Kraftwerks aufgreift. Danach werden die Emissionsgrenzwerte nicht auf Gramm pro Kilowattstunde, sondern auf Kilogramm pro Kilowatt installierter Leistung im Schnitt über die zwanzigjährige Laufzeit der Anlagen bezogen. "Auf diese Weise lässt sich der Klimaschutz-Effekt des Einsatzes von Wasserstoff zum späteren Zeitpunkt besser abbilden", so Andreae. Allerdings sei der von der Kommission vorgeschlagene Wert von 550 kg/kW nur mit einem sehr schnellen Anstieg der Wasserstoffanteile zu erreichen.

Kritisch sieht der BDEW auch die Vorgabe, dass eine unmittelbare Treibhausgasminderung von 55 % vom neuen Kraftwerk im Vergleich zum zu ersetzenden Kraftwerk erreicht werden muss. "Wenn beispielsweise ein modernes Steinkohlekraftwerk durch ein neues wasserstofffähiges Gaskraftwerk ersetzt wird, ist dieser Wert trotz erheblicher Emissionseinsparungen nicht erreichbar," sagt die BDEW-Chefin. Dieses Kriterium würde daher den notwendigen Zubau von Gaskraftwerken hemmen. "Da es ohnehin redundant zum Kriterium der Grenzwertvorgaben ist, sollte es gestrichen werden."

 

Donnerstag, 6.01.2022, 15:25 Uhr
Peter Koller

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