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Der BDEW fordert für Energienetzbetreiber weiter eine höhere Verzinsung von Investitionen als die Bundesnetzagentur vorsieht.
Die Bundesnetzagentur ist gerade dabei, die Rahmenbedingungen für die nächste Regulierungsperiode festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes (EKZ), den Netzbetreiber bei der Bildung ihrer Netzentgelte ansetzen dürfen. Die Behörde sieht vor, den nominalen Eigenkapitalzinssatz von bisher 9,05 % für Gasversorger ab
Donnerstag, 18.08.2016, 14:14 Uhr
Peter Focht
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