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Energie & Management > Gas - BDEW: Gaspreisbremse kann nicht vorgezogen werden
Quelle: Fotolia / Dmitry Naumov
Gas

BDEW: Gaspreisbremse kann nicht vorgezogen werden

Abrechnungstechnisch sei es nicht möglich, den Termin für die von der Politik geplante Gaspreisbremse vorzuverlegen, so der Energieverband BDEW. Anders bei der Strompreisbremse.
Nur weil es viele gern früher hätten, heißt es noch lange nicht, dass es dann auch schneller geht. Mehr oder wenig unisono möchte die Politik die Umsetzung der Gaspreisbrems bereits zum 1. Januar vorziehen. Die Länderchefs forderten nach ihren Beratungen Ende vergangener Woche bereits ein Vorziehen von ursprünglich März auf Januar. Auch Spitzenpolitiker von der SPD wie Parteivorsitzender Lars Klingbeil und Fraktionsvize Matthias Miersch stimmten in den Chor ein. Und auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zielt im Handelsblatt-Interview auf die Einführung im Januar ab.

Zwar würden sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindern (FDP) wohl auch nicht gegen einen früheren Termin sperren. Sie verweisen aber immer wieder darauf, dass unklar sei, ob eine frühere Einführung technisch überhaupt möglich sei. Nun hat sich der Spitzenverband der Energiewirtschaft, der BDEW, gemeldet und eine Einschätzung abgegeben. Diese stimmt mit den Bedenken von Scholz und Lindner überein.

Für die Branche sei die Umsetzung der Gaspreisbremse zum 1. Januar nicht möglich, so der Verband. Wörtlich erklärt BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff. „Die Gaspreisbremse auf den 01.01.2023 vorzuziehen, scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist.“ Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse sei „so komplex“, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Zeit nicht stemmen könne.

​Der Alternativvorschlag des BDEW

Der BDEW plädiert dafür, den Termin 1. März für die Gaspreisbremse zu belassen und die Zahlungen an die Bürger bis zu diesem Zeitpunkt weiterzuführen. „Genau deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt“, so Wolff weiter. Diese könne auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken.

Geplant ist bislang, dass der Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt. Von März an soll dann der Gaspreisdeckel wirken: Bis mindestens April 2024 soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Ct/kWh gelten. Bei Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Ct/kWh geben. Die darüber hinaus entstehenden Kosten übernimmt der Staat.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, stellte in einer separaten Mitteilung einen ähnlichen Vorschlag wie der BDEW vor: „Die deutlich komplexere, zweite Stufe der Gaspreisbremse einfach von März auf Januar vorzuziehen, geht technisch nicht so schnell umzusetzen. Wenn die Politik im Januar und Februar eine zusätzliche Entlastung wünscht, dann wäre es besser die Dezember-Lösung zu wiederholen. Das wäre schnell umsetzbar."

Bundesregierung: Gaspreisbremse zu Jahresbeginn unrealistisch

Die Bundesregierung hält die Einführung einer Gaspreisbremse mit Beginn des nächsten Jahres derzeit für schwer realisierbar. "Der Wunsch, eine sehr schnell wirksame Gaspreisbremse zu installieren, steht ein bisschen der Realität entgegen", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am 24. Oktober laut Deutscher Presse-Agentur. Diese Realität bedeute, dass viele Versorger gesagt hätten, sie würden das so schnell nicht hinbekommen, erklärte Hebestreit weiter. 

Der Regierungssprecher verwies dabei auch auf aktuelle Äußerungen des Vorsitzenden der Industriegewerkschaft BCE, Michael Vassiliadis, der das Konzept einer Gaspreisbremse vor Wochen in einer Kommission für die Regierung erarbeitet hatte. Vassiliadis hatte am 24. Oktober im Deutschlandfunk bezweifelt, dass die Gaspreisbremse für Privatkunden vorgezogen werden könne. Die Versorger bräuchten dafür unterschiedlich lange. Da die Preisbremse für alle Kunden gleichzeitig in Kraft treten solle, sei der 1. März der frühestmögliche Termin.

Habeck: Strom-Entlastung früher

Dagegen bekräftigte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im selben Interview im Handelsblatt, in dem er von einer Gaspreisbremse "spätestens ab 1. März" sprach, wörtlich: "Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen.

Montag, 24.10.2022, 12:50 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Gas - BDEW: Gaspreisbremse kann nicht vorgezogen werden
Quelle: Fotolia / Dmitry Naumov
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BDEW: Gaspreisbremse kann nicht vorgezogen werden
Abrechnungstechnisch sei es nicht möglich, den Termin für die von der Politik geplante Gaspreisbremse vorzuverlegen, so der Energieverband BDEW. Anders bei der Strompreisbremse.
Nur weil es viele gern früher hätten, heißt es noch lange nicht, dass es dann auch schneller geht. Mehr oder wenig unisono möchte die Politik die Umsetzung der Gaspreisbrems bereits zum 1. Januar vorziehen. Die Länderchefs forderten nach ihren Beratungen Ende vergangener Woche bereits ein Vorziehen von ursprünglich März auf Januar. Auch Spitzenpolitiker von der SPD wie Parteivorsitzender Lars Klingbeil und Fraktionsvize Matthias Miersch stimmten in den Chor ein. Und auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zielt im Handelsblatt-Interview auf die Einführung im Januar ab.

Zwar würden sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindern (FDP) wohl auch nicht gegen einen früheren Termin sperren. Sie verweisen aber immer wieder darauf, dass unklar sei, ob eine frühere Einführung technisch überhaupt möglich sei. Nun hat sich der Spitzenverband der Energiewirtschaft, der BDEW, gemeldet und eine Einschätzung abgegeben. Diese stimmt mit den Bedenken von Scholz und Lindner überein.

Für die Branche sei die Umsetzung der Gaspreisbremse zum 1. Januar nicht möglich, so der Verband. Wörtlich erklärt BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff. „Die Gaspreisbremse auf den 01.01.2023 vorzuziehen, scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist.“ Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse sei „so komplex“, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Zeit nicht stemmen könne.

​Der Alternativvorschlag des BDEW

Der BDEW plädiert dafür, den Termin 1. März für die Gaspreisbremse zu belassen und die Zahlungen an die Bürger bis zu diesem Zeitpunkt weiterzuführen. „Genau deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt“, so Wolff weiter. Diese könne auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken.

Geplant ist bislang, dass der Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt. Von März an soll dann der Gaspreisdeckel wirken: Bis mindestens April 2024 soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Ct/kWh gelten. Bei Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Ct/kWh geben. Die darüber hinaus entstehenden Kosten übernimmt der Staat.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, stellte in einer separaten Mitteilung einen ähnlichen Vorschlag wie der BDEW vor: „Die deutlich komplexere, zweite Stufe der Gaspreisbremse einfach von März auf Januar vorzuziehen, geht technisch nicht so schnell umzusetzen. Wenn die Politik im Januar und Februar eine zusätzliche Entlastung wünscht, dann wäre es besser die Dezember-Lösung zu wiederholen. Das wäre schnell umsetzbar."

Bundesregierung: Gaspreisbremse zu Jahresbeginn unrealistisch

Die Bundesregierung hält die Einführung einer Gaspreisbremse mit Beginn des nächsten Jahres derzeit für schwer realisierbar. "Der Wunsch, eine sehr schnell wirksame Gaspreisbremse zu installieren, steht ein bisschen der Realität entgegen", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am 24. Oktober laut Deutscher Presse-Agentur. Diese Realität bedeute, dass viele Versorger gesagt hätten, sie würden das so schnell nicht hinbekommen, erklärte Hebestreit weiter. 

Der Regierungssprecher verwies dabei auch auf aktuelle Äußerungen des Vorsitzenden der Industriegewerkschaft BCE, Michael Vassiliadis, der das Konzept einer Gaspreisbremse vor Wochen in einer Kommission für die Regierung erarbeitet hatte. Vassiliadis hatte am 24. Oktober im Deutschlandfunk bezweifelt, dass die Gaspreisbremse für Privatkunden vorgezogen werden könne. Die Versorger bräuchten dafür unterschiedlich lange. Da die Preisbremse für alle Kunden gleichzeitig in Kraft treten solle, sei der 1. März der frühestmögliche Termin.

Habeck: Strom-Entlastung früher

Dagegen bekräftigte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im selben Interview im Handelsblatt, in dem er von einer Gaspreisbremse "spätestens ab 1. März" sprach, wörtlich: "Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen.

Montag, 24.10.2022, 12:50 Uhr
Stefan Sagmeister

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