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Energie & Management > Smart Meter - BDEW fordert schnelle, rechtssichere Allgemeinverfügung
Quelle: EVM / Sascha Ditscher
Smart Meter

BDEW fordert schnelle, rechtssichere Allgemeinverfügung

Nach der Rücknahme der Markterklärung zum Smart Meter Rollout müsse schnell Rechtssicherheit geschaffen und der Rollout fortgesetzt werden, heißt es in Stellungnahmen.
Mit der Rücknahme seiner Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout vom 7. Februar 2020, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 20. Mai dieses Jahres für Aufsehen gesorgt. Ganz unerwartet kam der Schritt allerdings nicht.

Die Allgemeinverfügung des BSI macht zertifizierte Smart Meter Gateways für verschiedene Anwendungen verpflichtend. Der Verwaltungsakt markiert auch den Startpunkt bestimmter gesetzlicher Fristen beim Smart Meter Rollout.

Die Allgemeinverfügung von 2020 hatte den Startschuss für das intelligente Messwesens mit den ersten Funktionen der Smart Meter Gateways gegeben, war dann aber im Zuge einer Eilentscheidung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster im März 2021 für eine Reihe von klagenden Messstellenbetreibern wieder außer Kraft gesetzt worden.

In erster Linie ging es um die Frage, ob eine Einbaupflicht auch dann besteht, wenn nicht schon bei der Installation alle Funktionen verfügbar sind und der vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in § 21 vorgegebene Funktionsumfang erst stufenweise durch Software-Updates erreicht wird.
 
 
Nun hat die Behörde nach der Rücknahme eine Feststellung erlassen, damit der Smart Meter Rollout weitergehen kann und der Weiterbetrieb von eingebauten intelligenten Messsystemen gewährleistet ist. Entsprechend können sich die Messstellenbetreiber auf einen Bestandsschutz nach den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes berufen.

Zur aktuellen Situation hat unter anderem auch Kerstin Andreae Stellung genommen. Die Rücknahme der Markterklärung sei nicht überraschend gekommen, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es habe sowieso eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln angestanden, das vermutlich die Allgemeinverfügung des BSI für rechtswidrig erklärt hätte. Da nach der Eilentscheidung des OVG der Rechtsrahmen angepasst worden sei und sich auch die Gerätetechnik deutlich weiterentwickelt habe, stehe einer neuen Allgemeinverfügung nichts im Wege.

"Neuer Allgemeinverfügung steht nichts im Wege"

„Damit der Rollout weiter vorankommen kann, sollte das BSI jedoch möglichst schnell eine neue rechtssichere Markterklärung vorlegen. Die Energiewirtschaft möchte den Rollout so schnell wie möglich fortsetzen und für Letztverbraucher und auch ungesteuerte EEG-Anlagen bis 25 kW mit hohem Tempo voranbringen“, betont Andreae.

Aus Sicht des BDEW wäre es kontraproduktiv, den Rollout für Letztverbraucher vorerst auszusetzen und dann Anfang 2023 mit einer alle Anwendungsfälle umfassenden Markterklärung freizugeben. In diesem Fall ginge wertvolle Zeit verloren. Außerdem sei unklar, ob eine solche Markterklärung, die auch für größere Verbraucher und steuerbare Anlagen gelten würde, in einem Jahr überhaupt schon rechtssicher erfolgen könnte. "Die Anfang 2019 veröffentlichte Roadmap zu intelligenten Messsystemen hatte zu Recht einen stufenweisen und in handhabbaren Schritten erfolgenden Rollout vorgegeben, der mit der Kundengruppe der Letztverbraucher bis 100.000 kWh Jahresverbrauch gestartet ist", erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Von diesem Konsens aller im Rolloutprozess Beteiligten sollte nun nicht abgewichen werden.

Auch Peter Heuell weist darauf hin, dass die Zeit drängt und die Infrastruktur zur Digitalisierung der Energiesysteme dringend benötigt wird. Schließlich habe die neue Bundesregierung eine Beschleunigung des Smart Meter Rollout im Koalitionsvertrag angekündigt. Verzögerungen jetzt hätten zur Folge, dass das Tempo später deutlich ansteigen müsse. "Ich rate dringend, beim Rollout am Ball zu bleiben und zumindest die Backendsysteme und CLS-Anbindungen (Controllable Local Systems; Anm. d. Red.) weiter voranzutreiben", so der Geschäftsführer des Smart-Meter-Gateway-Herstellers EMH Metering. Er selbst rechnet damit, dass die nächste Allgemeinverfügung sich auch auf die Steuerfunktion beziehen wird.

Mit dem Aufhebungsbescheid habe das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "richtigerweise" eine Feststellung erlassen, die eine sichere Weiternutzung verbauter zertifizierter Smart Meter Gateways ermögliche und den weiteren Einbau ausdrücklich erlaube, so Heuell.

"Die Bundesnetzagentur sollte jetzt schnell bestätigen, dass die Preisobergrenzen für bestehende und neu verbaute intelligente Messsysteme wie bisher abgerechnet werden dürfen", fordert der EMH-Geschäftsführer. Damit würde sichergestellt, dass die Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das BSI keine kurzfristigen Konsequenzen für den weiteren Rollout habe.

Dienstag, 24.05.2022, 16:14 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - BDEW fordert schnelle, rechtssichere Allgemeinverfügung
Quelle: EVM / Sascha Ditscher
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BDEW fordert schnelle, rechtssichere Allgemeinverfügung
Nach der Rücknahme der Markterklärung zum Smart Meter Rollout müsse schnell Rechtssicherheit geschaffen und der Rollout fortgesetzt werden, heißt es in Stellungnahmen.
Mit der Rücknahme seiner Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout vom 7. Februar 2020, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 20. Mai dieses Jahres für Aufsehen gesorgt. Ganz unerwartet kam der Schritt allerdings nicht.

Die Allgemeinverfügung des BSI macht zertifizierte Smart Meter Gateways für verschiedene Anwendungen verpflichtend. Der Verwaltungsakt markiert auch den Startpunkt bestimmter gesetzlicher Fristen beim Smart Meter Rollout.

Die Allgemeinverfügung von 2020 hatte den Startschuss für das intelligente Messwesens mit den ersten Funktionen der Smart Meter Gateways gegeben, war dann aber im Zuge einer Eilentscheidung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster im März 2021 für eine Reihe von klagenden Messstellenbetreibern wieder außer Kraft gesetzt worden.

In erster Linie ging es um die Frage, ob eine Einbaupflicht auch dann besteht, wenn nicht schon bei der Installation alle Funktionen verfügbar sind und der vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in § 21 vorgegebene Funktionsumfang erst stufenweise durch Software-Updates erreicht wird.
 
 
Nun hat die Behörde nach der Rücknahme eine Feststellung erlassen, damit der Smart Meter Rollout weitergehen kann und der Weiterbetrieb von eingebauten intelligenten Messsystemen gewährleistet ist. Entsprechend können sich die Messstellenbetreiber auf einen Bestandsschutz nach den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes berufen.

Zur aktuellen Situation hat unter anderem auch Kerstin Andreae Stellung genommen. Die Rücknahme der Markterklärung sei nicht überraschend gekommen, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es habe sowieso eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln angestanden, das vermutlich die Allgemeinverfügung des BSI für rechtswidrig erklärt hätte. Da nach der Eilentscheidung des OVG der Rechtsrahmen angepasst worden sei und sich auch die Gerätetechnik deutlich weiterentwickelt habe, stehe einer neuen Allgemeinverfügung nichts im Wege.

"Neuer Allgemeinverfügung steht nichts im Wege"

„Damit der Rollout weiter vorankommen kann, sollte das BSI jedoch möglichst schnell eine neue rechtssichere Markterklärung vorlegen. Die Energiewirtschaft möchte den Rollout so schnell wie möglich fortsetzen und für Letztverbraucher und auch ungesteuerte EEG-Anlagen bis 25 kW mit hohem Tempo voranbringen“, betont Andreae.

Aus Sicht des BDEW wäre es kontraproduktiv, den Rollout für Letztverbraucher vorerst auszusetzen und dann Anfang 2023 mit einer alle Anwendungsfälle umfassenden Markterklärung freizugeben. In diesem Fall ginge wertvolle Zeit verloren. Außerdem sei unklar, ob eine solche Markterklärung, die auch für größere Verbraucher und steuerbare Anlagen gelten würde, in einem Jahr überhaupt schon rechtssicher erfolgen könnte. "Die Anfang 2019 veröffentlichte Roadmap zu intelligenten Messsystemen hatte zu Recht einen stufenweisen und in handhabbaren Schritten erfolgenden Rollout vorgegeben, der mit der Kundengruppe der Letztverbraucher bis 100.000 kWh Jahresverbrauch gestartet ist", erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Von diesem Konsens aller im Rolloutprozess Beteiligten sollte nun nicht abgewichen werden.

Auch Peter Heuell weist darauf hin, dass die Zeit drängt und die Infrastruktur zur Digitalisierung der Energiesysteme dringend benötigt wird. Schließlich habe die neue Bundesregierung eine Beschleunigung des Smart Meter Rollout im Koalitionsvertrag angekündigt. Verzögerungen jetzt hätten zur Folge, dass das Tempo später deutlich ansteigen müsse. "Ich rate dringend, beim Rollout am Ball zu bleiben und zumindest die Backendsysteme und CLS-Anbindungen (Controllable Local Systems; Anm. d. Red.) weiter voranzutreiben", so der Geschäftsführer des Smart-Meter-Gateway-Herstellers EMH Metering. Er selbst rechnet damit, dass die nächste Allgemeinverfügung sich auch auf die Steuerfunktion beziehen wird.

Mit dem Aufhebungsbescheid habe das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "richtigerweise" eine Feststellung erlassen, die eine sichere Weiternutzung verbauter zertifizierter Smart Meter Gateways ermögliche und den weiteren Einbau ausdrücklich erlaube, so Heuell.

"Die Bundesnetzagentur sollte jetzt schnell bestätigen, dass die Preisobergrenzen für bestehende und neu verbaute intelligente Messsysteme wie bisher abgerechnet werden dürfen", fordert der EMH-Geschäftsführer. Damit würde sichergestellt, dass die Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das BSI keine kurzfristigen Konsequenzen für den weiteren Rollout habe.

Dienstag, 24.05.2022, 16:14 Uhr
Fritz Wilhelm

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