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Wie nicht anders zu erwarten macht die Bayerische Staatesregierung ernst mit ihrer Ankündigung, den Windkraftausbau im Freistaat zu erschweren.
Das Kabinett unter Ministerpräsident Horst Seehofer segnete auf der jüngsten Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf ab, mit dem künftig der Abstand zwischen Windturbinen und der Wohnbebauung das Zehnfache der Gesamthöhe einer Anlage betragen muss. In der Praxis bedeutet diese sogenannte 10H-Regelung angesichts der Gesamthöhe von rund 200 m einer Windturbine (Turmhöhe plus Blattlänge) einen Abstand v
Mittwoch, 9.04.2014, 15:01 Uhr
Ralf Köpke
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