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Um den Stromnetzausbau im Freistaat gesellschaftlich zu regeln, will Bayern einen Mindestabstand von Stromtrassen zu Wohngebäuden festschreiben.
Wie der zuständige bayerische Finanzminister Markus Söder am 2. März in Nürnberg mitteilte, sollen Stromtrassen innerhalb von Ortschaften mindestens 400 m von Wohnhäusern entfernt sein. Außerhalb von Ortschaften sollen die Leitungen nicht näher als 200 m an Wohngebäude grenzen. Die neuen Vorgaben sollen in das neue Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden, das bis zum Jahresende verabschiedet
Mittwoch, 2.03.2016, 13:28 Uhr
Andreas Kögler
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