Bayern will den Städten und Gemeinden des Freistaats Cross-Border-Transaktionen, Sale-and-lease-back-Geschäfte und andere aus ihrer Sicht riskante Finanzierungsinstrumente untersagen.
Auf Vorschlag des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) brachte der Ministerrat gestern eine Änderung des kommunalen Haushaltsrechts auf den Weg: In Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnungen sollen zusätzliche Bestimmungen aufgenommen werden, die diese Art von Finanzierungsgeschäften in den Bereich nicht ordnungsgemäßer Haushaltsführung verweisen.Beim Cross-Border-Leasing
Donnerstag, 30.01.2003, 10:12 Uhr
Michael Pecka
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