Der Freistaat Bayern stellt den Kommunen 2002 rund 350 Mio. Euro zur Förderung ihrer Investitionen für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-Anlagen zur Verfügung.
In diesem Jahr werden erstmals auch kommunal betriebene Kleinkläranlagen sowie deren vollbiologische Nachrüstung mit staatlichen Mitteln gefördert, teilte das Bayerische Umweltministerium mit. Neu eingeführt wurde auch eine Härtefallregelung. Demnach können Kommunen hohe Baukosten für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-Anlagen – beispielsweise durch schwierige Baugrundverhältnisse
Dienstag, 29.01.2002, 17:38 Uhr
Michael Pecka
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