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Energie & Management > Bayern - Bayerisches Landesentwicklungsprogramm nimmt Windkraft auf
Quelle: Fotolia / saschi79
Bayern

Bayerisches Landesentwicklungsprogramm nimmt Windkraft auf

Der Bayerische Ministerrat hat die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg gebracht. Die Änderungen sollen bis März 2022 zur Diskussion stehen.
Die geplanten Änderungen im bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) betreffen drei zentrale Handlungsfelder: "Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen", "Klimawandel" und "Nachhaltige Mobilität". Federführend ist das Wirtschaftsministerium unter Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Die Anpassungen sind bereits kabinettsintern abgestimmt. Nach der Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums können Kommunen, Verbände oder Fachstellen bis Ende März 2022 Stellungnahmen abgeben. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die dezentrale Energiewende sollen laut LEP vorangetrieben werden. Dafür werden ausdrücklich auch Windenergieanlagen erwähnt. Zugleich soll die Flächeninanspruchnahme deutlich und dauerhaft reduziert werden. Dazu soll beispielsweise Agri-Photovoltaik Landwirtschaft und Stromerzeugung verbinden. Ausnahmen vom sogenannten Anbindegebot für neue Gewerbeflächen sollen eingeschränkt werden. Vertrauensschutz bis Ende 2028 genießen laut Entwurf hierbei jedoch Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss nach Paragraf 2 Absatz ​1 Baugesetzbuch vor dem 14. Dezember gefasst wurde.

Weniger Zersiedelung, umweltfreundlicher Verkehr

Beim LEP handelt es sich um eine Rechtsverordnung. Sie verhilft zu einem landesweit einheitlichen, verlässlichen und verbindlichen Rahmen für alle öffentlichen und privaten Planungsträger, um zum Beispiel nachhaltigen Klimaschutz und effiziente Flächeninanspruchnahme voranzutreiben. Hierzu sollen auch neue Akzente gesetzt werden. Dazu gehören dezentraler Ausbau der erneuerbaren Energien und umweltfreundliche Mobilität für alle. Dafür soll eine an den Verkehr der Zukunft angepasste Infrastruktur, wie etwa Wasserstofftankstellen, entstehen.

Der Instrumentenkasten der Regionalplanung in den 18 Regionen soll um einige Kompetenzen erweitert werden. „Diese können künftig etwa hochwertige landwirtschaftliche Flächen oder Gebiete als CO2-Senken besser schützen, Gebiete zur Speicherung von Wasser in feuchten und zur Bewässerung in trockenen Zeiten festlegen oder Trassen für schienengebundenen ÖPNV und für überörtliche Radwege sichern“, erläuterte Aiwanger.

Wassermanagement und Windkraft

Im Themenfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll beispielsweise die digitale Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden und eine interkommunal abgestimmte Verkehrsentwicklung mit Ausbau von Umweltverbünden im ÖPNV entstehen, die auch Fahrradverkehr fördert.

Mittwoch, 15.12.2021, 11:12 Uhr
Susanne Harmsen
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Bayern
Bayerisches Landesentwicklungsprogramm nimmt Windkraft auf
Der Bayerische Ministerrat hat die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg gebracht. Die Änderungen sollen bis März 2022 zur Diskussion stehen.
Die geplanten Änderungen im bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) betreffen drei zentrale Handlungsfelder: "Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen", "Klimawandel" und "Nachhaltige Mobilität". Federführend ist das Wirtschaftsministerium unter Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Die Anpassungen sind bereits kabinettsintern abgestimmt. Nach der Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums können Kommunen, Verbände oder Fachstellen bis Ende März 2022 Stellungnahmen abgeben. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die dezentrale Energiewende sollen laut LEP vorangetrieben werden. Dafür werden ausdrücklich auch Windenergieanlagen erwähnt. Zugleich soll die Flächeninanspruchnahme deutlich und dauerhaft reduziert werden. Dazu soll beispielsweise Agri-Photovoltaik Landwirtschaft und Stromerzeugung verbinden. Ausnahmen vom sogenannten Anbindegebot für neue Gewerbeflächen sollen eingeschränkt werden. Vertrauensschutz bis Ende 2028 genießen laut Entwurf hierbei jedoch Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss nach Paragraf 2 Absatz ​1 Baugesetzbuch vor dem 14. Dezember gefasst wurde.

Weniger Zersiedelung, umweltfreundlicher Verkehr

Beim LEP handelt es sich um eine Rechtsverordnung. Sie verhilft zu einem landesweit einheitlichen, verlässlichen und verbindlichen Rahmen für alle öffentlichen und privaten Planungsträger, um zum Beispiel nachhaltigen Klimaschutz und effiziente Flächeninanspruchnahme voranzutreiben. Hierzu sollen auch neue Akzente gesetzt werden. Dazu gehören dezentraler Ausbau der erneuerbaren Energien und umweltfreundliche Mobilität für alle. Dafür soll eine an den Verkehr der Zukunft angepasste Infrastruktur, wie etwa Wasserstofftankstellen, entstehen.

Der Instrumentenkasten der Regionalplanung in den 18 Regionen soll um einige Kompetenzen erweitert werden. „Diese können künftig etwa hochwertige landwirtschaftliche Flächen oder Gebiete als CO2-Senken besser schützen, Gebiete zur Speicherung von Wasser in feuchten und zur Bewässerung in trockenen Zeiten festlegen oder Trassen für schienengebundenen ÖPNV und für überörtliche Radwege sichern“, erläuterte Aiwanger.

Wassermanagement und Windkraft

Im Themenfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll beispielsweise die digitale Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden und eine interkommunal abgestimmte Verkehrsentwicklung mit Ausbau von Umweltverbünden im ÖPNV entstehen, die auch Fahrradverkehr fördert.

Mittwoch, 15.12.2021, 11:12 Uhr
Susanne Harmsen

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