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Im Streit um die Luftreinhaltung in München hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die fehlende Vorbereitung von Fahrverboten kritisiert und eine Zwangshaft angedroht.
Die Beschwerde der Bayerischen Staatsregierung gegen das Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) zurückgewiesen worden. Die DUH hatte ein Vollstreckungsverfahren gegen den Freistaat Bayern erwirkt, weil die Landesregierung in Sachen Dieselfahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte untätig gebliebe
Montag, 27.08.2018, 11:10 Uhr
Kai Eckert
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