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Energie & Management > Gas - Bauvorbereitung für LNG-Leitung Brunsbüttel startet
Quelle: Shutterstock / Mike Mareen
Gas

Bauvorbereitung für LNG-Leitung Brunsbüttel startet

Das Kieler Umweltministerium hat die Vorbereitungsmaßnahmen für den Bau der Anbindungsleitung zum geplanten LNG-Terminal genehmigt. Es geht um Archäologie, Kampfmittel und Fledermäuse.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz macht es möglich: Wie die Behörde jetzt mitteilte, hat das Schleswig-Holsteinische Umweltministerium bereits am 2. September die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der 54 Kilometer langen Gasleitung von Brunsbüttel nach Hetlingen (Kreis Pinneberg) genehmigt. Es ist das erste Mal, dass ein Vorhabenträger – in diesem Fall der Gasnetzbetreiber Gasunie – in Schleswig-Holstein noch vor Erhalt eines offiziellen Planfeststellungsbeschlusses Maßnahmen zur Umsetzung eines Infrastrukturprojekts ergreifen darf.

Gasunie darf nun in Vorbereitung der Baumaßnahmen:
  • archäologische Untersuchungen entlang der geplanten Trasse vornehmen und eventuelle Funde bergen
  • eine Kampfmittelsondierung am Streckenverlauf in Gang setzen und mögliche Bergungen und Beseitigungen von Kampfmitteln durchführen
  • Baumhöhlenkontrollen durchführen, damit von Fledermäusen im Winter bewohnte Bäume nicht im Zuge der Bauarbeiten gerodet oder beschnitten werden
Einher mit diesen Maßnahmen geht eine sogenannte Duldungsanordnung, die bereits am 31. August in Kraft getreten ist. Gasunie darf demzufolge „notwendige Maßnahmen zum Bau der Gasleitung“ auch dann durchführen, wenn betroffene Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer damit nicht einverstanden sind. Unter gewöhnlichen Voraussetzungen haben Grundstückbesitzerinnen und -besitzer vor Erlass einer Duldungsanordnung ein Anhörungsrecht. Hierauf musste wegen der besonderen Dringlichkeit verzichtet werden, heißt es aus dem Kieler Ministerium.
 
 
Weitere Genehmigungen im Oktober

Voraussichtlich für Oktober ist die Genehmigung des nächsten Maßnahmenpakets vorgesehen. Dies soll unter anderem die Baufeldräumung, die Herrichtung von Baustraßen sowie die Umsetzung von Beweissicherungs- und Umweltschutzmaßnahmen umfassen. Hier werde allerdings erst nach dem im Verfahren vorgesehenen Erörterungstermin, bei dem betroffene Akteurinnen und Akteure ihre Vorbehalte vortragen können, entschieden.

Mit der geplanten Leitung soll das in Brunsbüttel geplante schwimmende Flüssiggasterminal (Floating Storage and Regasification Unit, kurz FSRU) zum Ende des Jahres 2023 am Gaseinspeisepunkt in Hetlingen an das deutsche Fernleitungsnetz angeschlossen werden. Nach Inbetriebnahme soll die Leitung den Transport von 7,5 Mrd. m3 Gas pro Jahr ermöglichen. Bis zur Inbetriebnahme der geplanten Leitung soll die kurzfristige Anbindung der FSRU zum Jahreswechsel 2022 / 2023 über eine temporäre Leitung innerhalb von Brunsbüttel an das dortige Verteilnetz der SH Netz AG erfolgen.

Donnerstag, 8.09.2022, 16:56 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Gas - Bauvorbereitung für LNG-Leitung Brunsbüttel startet
Quelle: Shutterstock / Mike Mareen
Gas
Bauvorbereitung für LNG-Leitung Brunsbüttel startet
Das Kieler Umweltministerium hat die Vorbereitungsmaßnahmen für den Bau der Anbindungsleitung zum geplanten LNG-Terminal genehmigt. Es geht um Archäologie, Kampfmittel und Fledermäuse.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz macht es möglich: Wie die Behörde jetzt mitteilte, hat das Schleswig-Holsteinische Umweltministerium bereits am 2. September die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der 54 Kilometer langen Gasleitung von Brunsbüttel nach Hetlingen (Kreis Pinneberg) genehmigt. Es ist das erste Mal, dass ein Vorhabenträger – in diesem Fall der Gasnetzbetreiber Gasunie – in Schleswig-Holstein noch vor Erhalt eines offiziellen Planfeststellungsbeschlusses Maßnahmen zur Umsetzung eines Infrastrukturprojekts ergreifen darf.

Gasunie darf nun in Vorbereitung der Baumaßnahmen:
  • archäologische Untersuchungen entlang der geplanten Trasse vornehmen und eventuelle Funde bergen
  • eine Kampfmittelsondierung am Streckenverlauf in Gang setzen und mögliche Bergungen und Beseitigungen von Kampfmitteln durchführen
  • Baumhöhlenkontrollen durchführen, damit von Fledermäusen im Winter bewohnte Bäume nicht im Zuge der Bauarbeiten gerodet oder beschnitten werden
Einher mit diesen Maßnahmen geht eine sogenannte Duldungsanordnung, die bereits am 31. August in Kraft getreten ist. Gasunie darf demzufolge „notwendige Maßnahmen zum Bau der Gasleitung“ auch dann durchführen, wenn betroffene Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer damit nicht einverstanden sind. Unter gewöhnlichen Voraussetzungen haben Grundstückbesitzerinnen und -besitzer vor Erlass einer Duldungsanordnung ein Anhörungsrecht. Hierauf musste wegen der besonderen Dringlichkeit verzichtet werden, heißt es aus dem Kieler Ministerium.
 
 
Weitere Genehmigungen im Oktober

Voraussichtlich für Oktober ist die Genehmigung des nächsten Maßnahmenpakets vorgesehen. Dies soll unter anderem die Baufeldräumung, die Herrichtung von Baustraßen sowie die Umsetzung von Beweissicherungs- und Umweltschutzmaßnahmen umfassen. Hier werde allerdings erst nach dem im Verfahren vorgesehenen Erörterungstermin, bei dem betroffene Akteurinnen und Akteure ihre Vorbehalte vortragen können, entschieden.

Mit der geplanten Leitung soll das in Brunsbüttel geplante schwimmende Flüssiggasterminal (Floating Storage and Regasification Unit, kurz FSRU) zum Ende des Jahres 2023 am Gaseinspeisepunkt in Hetlingen an das deutsche Fernleitungsnetz angeschlossen werden. Nach Inbetriebnahme soll die Leitung den Transport von 7,5 Mrd. m3 Gas pro Jahr ermöglichen. Bis zur Inbetriebnahme der geplanten Leitung soll die kurzfristige Anbindung der FSRU zum Jahreswechsel 2022 / 2023 über eine temporäre Leitung innerhalb von Brunsbüttel an das dortige Verteilnetz der SH Netz AG erfolgen.

Donnerstag, 8.09.2022, 16:56 Uhr
Katia Meyer-Tien

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