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Ob es zum Bau von Windkraftanlagen in der Nähe zweier Bundeswehr-Einrichtungen in Rheinland-Pfalz kommen wird, ist unklar. Das juristische Verfahren geht in die nächste Instanz.
Der Regionalversorger Pfalzwerke darf seinen Plan zur Errichtung dreier Windkraftanlagen in der Nähe von Militäreinrichtungen vorerst nicht weiterverfolgen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt in einem Eilverfahren aufgehoben, teilt die Anwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig mit.In dem Streit hatte die Bundeswehr im vergangen
Donnerstag, 22.03.2018, 15:16 Uhr
Jonas Rosenberger
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