Seit dem 1. Februar ist der Zugang zu den deutschen Gasnetzen zumindest formal neu geregelt. Die Entstehung des neuen Netzzugangsmodells und die rechtliche Situation beleuchten Christian Held und Dr. Olaf Däuper*.
Seit dem 1. Februar muss in Deutschland ein neues Gasnetz-Zugangsmodell angewandt werden, das fünf Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllt:- Für einen Zugang zum Gasnetz reicht der Abschluss nur eines Ein- und eines Ausspeisevertrages aus (§ 20 Abs. 1b, Sätze 2 bis 5 EnWG);- der Netzzugang muss ohne Festlegung eines transaktionsabhängigen Transportpfades möglich sein (§ 20 Abs.
Mittwoch, 1.02.2006, 09:10 Uhr
Redaktion
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