Wer eine Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) benötigt, sie aber erst nach der Aufnahme des Handels mit Stromderivaten beantragt macht sich strafbar.
Das Gesetz sei eindeutig, so Dr. Rainer Wiegelmann, Referatsleiter beim BAKred in Bonn. Sollte sich herausstellen, dass ein Handelsunternehmen eine Erlaubnis des BAKred nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für die Durchführung seiner Stromtermingeschäfte benötigt, es allerdings versäumt hat diese zu beantragen, könne nachträglich nicht mit einer sogenannten juristischen „Heilung“ rechnen.
Donnerstag, 17.05.2001, 14:37 Uhr
Fritz Wilhelm
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