Das Kreditwesengesetz und die Bankenaufsicht (BAFin) erleichtern den Energiehändlern das Geschäft. Ein Kommentar von Rechtsanwältin Dr. Ines Zenke, Partner in der Sozietät Becker Büttner Held, Berlin.
Ein zentrales Thema für Energiehändler im Zusammenhang mit Kreditwesengesetz und Bankenaufsicht (BAFin) ist die Frage nach den Voraussetzungen der fachlichen Eignung ihrer Geschäftsleiter. Fachlich geeignete Geschäftsführer und Vorstände sind eine wichtige Bedingung für Finanzdienstleistungen und die dafür notwendige KWG-Lizenz. Insbesondere wichtig wird dabei der Nachweis einschlägiger praktis
Mittwoch, 11.09.2002, 12:14 Uhr
Redaktion
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