Für die Übermittlung von Daten im Rahmen der KWK-Förderung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Online-Formulare freigeschaltet.
Das Online-Verfahren des BAFA ersetzt die bisherigen papiergebundenen Formulare, und zwar zur Anzeige für serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen bis 10 kW, die eine Zulassung ersetzen, sowie zur jährlichen Meldung der Stromerzeugung und anderer Betriebsdaten für KWK-Anlagen von 10 kW bis 2 MW. Der Anlagenbetreiber kann mit der Übersendung der Daten eine Eingangsbestätigung des BAFA
Montag, 9.01.2012, 15:30 Uhr
Jan Mühlstein
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