Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Widerspruch der HessenEnergie gegen den Kostenbescheid für die Zulassung von kleinen KWK-Anlagen kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Amt hält den Widerspruch für zulässig, jedoch für unbegründet. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach zwischen der Gebühr und dem wirtschaftlichen Wert der Amtshandlung ein angemessenes Verhältnis bestehen müsse, sei nicht verletzt, heißt es in dem zehnseitigen Widerspruchsbescheid. Mit diesem Argument hatte die HessenEnergie GmbH, Wiesbaden, für fünf von ihr betriebene Klein-BHKW den E
Montag, 22.07.2002, 15:22 Uhr
Jan Mühlstein
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