Hersteller von KWK-Anlagen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufnahme ihrer Aggregate in die Liste der im Rahmen des wieder aufgenommenen Impulsprogramms Mini-KWK förderfähigen Anlagen beantragen.
Laut der vom Bundesumweltministerium verabschiedeten Richtlinie erstellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) „nach Prüfung der von sachkundigen und unabhängigen Dritten erstellten Prüfstands- und Referenzmessung" eine Liste der förderfähigen KWK-Anlagen. Antragsberechtigt für dieses förmliche Anerkennungsverfahren sind ab Veröffentlichung der Richtlinie nur Hersteller
Donnerstag, 19.01.2012, 15:24 Uhr
Jan Mühlstein
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