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Energie & Management > Vertrieb - Badenova unterstützt Weiterbetrieb alter Solar-Kleinanlagen
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Vertrieb

Badenova unterstützt Weiterbetrieb alter Solar-Kleinanlagen

Betreibern ausgeförderter EEG-Kleinanlagen mit bis zehn Kilowatt installierter Leistung macht Badenova ein Angebot, das mehr Einnahmen verspricht als beim reinen Netzbetreiber-Modell.
In der Ende vergangenen Jahres geänderten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung von Ü20-Anlagen: Der einfache, bestehende Weg der Stromeinspeisung beim örtlichen Netzbetreiber wurde fortgeschrieben.

Das heißt: Der Betreiber einer ausgeförderten PV-Anlage mit bis zu zehn Kilowatt Leistung erhält automatisch eine Vergütung je nach Marktlage. Das sind etwa zwischen zwei und vier Cent pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde. Davon abgezogen wird eine sogenannte "Vermarktungspauschale" von rund 0,4 Ct/kWh.

Dies ist für den Freiburger Versorger Badenova nicht ausreichend für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Kleinanlagen, zumal diese im eigenen Netzgebiet über 90 % ausmachen. Vor diesem Hintergrund macht der Energiedienstleister Besitzern kleiner Stromerzeugungsanlagen ein Angebot. Dieses sieht zusätzliche 4 Cent/kWh Strom zum einfachen Netzbetreiberangebot vor und ist mit dem Badenova-Tarif "Ökostrom Aktiv" gekoppelt. 

Beispielrechnung für 3-kW-Anlage

Diesen Tarif gebe es bereits seit 20 Jahren, teilt der Energieversorger mit. Er basiere auf einem Fondsmodell. Badenova dazu: "Aus Fondsbeträgen wurde der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen in der Region aktiv unterstützt. Ab sofort wird mit dem Fonds die Einspeisevergütung für Solar-Anlagenbetreiber bis 10 kWp installierter Leistung finanziert."

Für einen Besitzer einer Kleinsolaranlage mit 3 kWp installierter Leistung und einer jährlichen Einspeisemenge von 2.700 kWh sieht die Vergütung wie folgt aus: Über den Jahresmarktwert Solar erhält der Betreiber 2,879 Cent/kWh (Wert von 2020). Abzüglich der 0,4 Ct/kWh Vermarktungspauschale und zuzüglich der 4 Ct/kWh durch die Badenova ergibt sich ein Betrag von rund 175 Euro im Jahr − vom Netzbetreiber kommen 66,93 Euro und von Badenova im Tarif "Ökostrom/Aktiv" noch einmal 108 Euro. 

Eigenverbrauch mit einbezogen 

Wirtschaftlich am attraktivsten sei es, so der Versorger, den eigens erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Badenova gibt für seine 30-kW-Musteranlage eine Beispielrechnung: Bei einem angenommenen Eigenverbrauch von 60 % der erzeugten Energie und einer Einspeisung von 40 % erhält der Betreiber rund 70 Euro im Jahr für die eingespeiste Strommenge − 26,77 Euro vom Netzbetreiber und 43,20 Euro von der Badenova. Hinzu kommt die Ersparnis durch den eigen verbrauchten Strom, dessen Preis je nach Tarif variiert.

Wie die Badenova anführt, entfällt mit der EEG-Novelle 2021 zudem die bisherige Entrichtung der EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom bei PV-Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung.

Montag, 1.02.2021, 16:24 Uhr
Davina Spohn
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Badenova unterstützt Weiterbetrieb alter Solar-Kleinanlagen
Betreibern ausgeförderter EEG-Kleinanlagen mit bis zehn Kilowatt installierter Leistung macht Badenova ein Angebot, das mehr Einnahmen verspricht als beim reinen Netzbetreiber-Modell.
In der Ende vergangenen Jahres geänderten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung von Ü20-Anlagen: Der einfache, bestehende Weg der Stromeinspeisung beim örtlichen Netzbetreiber wurde fortgeschrieben.

Das heißt: Der Betreiber einer ausgeförderten PV-Anlage mit bis zu zehn Kilowatt Leistung erhält automatisch eine Vergütung je nach Marktlage. Das sind etwa zwischen zwei und vier Cent pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde. Davon abgezogen wird eine sogenannte "Vermarktungspauschale" von rund 0,4 Ct/kWh.

Dies ist für den Freiburger Versorger Badenova nicht ausreichend für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Kleinanlagen, zumal diese im eigenen Netzgebiet über 90 % ausmachen. Vor diesem Hintergrund macht der Energiedienstleister Besitzern kleiner Stromerzeugungsanlagen ein Angebot. Dieses sieht zusätzliche 4 Cent/kWh Strom zum einfachen Netzbetreiberangebot vor und ist mit dem Badenova-Tarif "Ökostrom Aktiv" gekoppelt. 

Beispielrechnung für 3-kW-Anlage

Diesen Tarif gebe es bereits seit 20 Jahren, teilt der Energieversorger mit. Er basiere auf einem Fondsmodell. Badenova dazu: "Aus Fondsbeträgen wurde der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen in der Region aktiv unterstützt. Ab sofort wird mit dem Fonds die Einspeisevergütung für Solar-Anlagenbetreiber bis 10 kWp installierter Leistung finanziert."

Für einen Besitzer einer Kleinsolaranlage mit 3 kWp installierter Leistung und einer jährlichen Einspeisemenge von 2.700 kWh sieht die Vergütung wie folgt aus: Über den Jahresmarktwert Solar erhält der Betreiber 2,879 Cent/kWh (Wert von 2020). Abzüglich der 0,4 Ct/kWh Vermarktungspauschale und zuzüglich der 4 Ct/kWh durch die Badenova ergibt sich ein Betrag von rund 175 Euro im Jahr − vom Netzbetreiber kommen 66,93 Euro und von Badenova im Tarif "Ökostrom/Aktiv" noch einmal 108 Euro. 

Eigenverbrauch mit einbezogen 

Wirtschaftlich am attraktivsten sei es, so der Versorger, den eigens erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Badenova gibt für seine 30-kW-Musteranlage eine Beispielrechnung: Bei einem angenommenen Eigenverbrauch von 60 % der erzeugten Energie und einer Einspeisung von 40 % erhält der Betreiber rund 70 Euro im Jahr für die eingespeiste Strommenge − 26,77 Euro vom Netzbetreiber und 43,20 Euro von der Badenova. Hinzu kommt die Ersparnis durch den eigen verbrauchten Strom, dessen Preis je nach Tarif variiert.

Wie die Badenova anführt, entfällt mit der EEG-Novelle 2021 zudem die bisherige Entrichtung der EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom bei PV-Anlagen bis 30 kWp installierter Leistung.

Montag, 1.02.2021, 16:24 Uhr
Davina Spohn

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