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Das Land Baden-Württemberg plant eine Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) und will künftig auch Nichtwohngebäude einbeziehen.
Baden-Württemberg hatte 2007 als erstes Bundesland ein EWärmeG beschlossen. Seit Jahresanfang 2008 muss die Heizung und Warmwasserbereitung in Neubauten zum Teil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. „Wir diskutieren derzeit die Ausweitung auf Nichtwohngebäude“, sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) der „Südwest Presse" (Ausgabe vom 25. März).
Dienstag, 26.03.2013, 11:42 Uhr
Michael Pecka
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