Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll künftig auf so genannte private Nichtwohngebäude ausgeweitet werden.
Das kündigte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) gegenüber der „Südwest Presse" (Ausgabe vom 9. August) an. Seit Jahresanfang 2008 muss in Baden-Württemberg die Heizung und Warmwasserbereitung in Neubauten zum Teil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ein Jahr später trat das Bundesgesetz in Kraft, das eine Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme in Neubauten v
Dienstag, 9.08.2011, 12:51 Uhr
Michael Pecka
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