Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat erste Kartellverfahren gegen vier Gasversorger auf Grundlage des Ende 2007 novellierten Kartellrechts eingeleitet.
Die Landeskartellbehörde werde die Gaspreise für Haushaltskunden nach Maßgabe des neuen Rechts unter die Lupe nehmen. Teure Unternehmen müssten ihre Preiskalkulation gegenüber der Kartellbehörde offenlegen und ihre Preise rechtfertigen, teilte das Ministerium mit. Die so genannte Beweislastumkehr im neuen Recht erleichtere die Prüfung erheblich. Die vier Unternehmen, deren Namen nicht genannt wurd
Montag, 18.02.2008, 17:03 Uhr
Peter Focht
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