Der Helmstedter Energieversorger Avacon darf nach einem Beschluss des Landgerichts Hannover den Kunden beim Bezug von Gas und Strom seinen billigeren Kombi-Preis anbieten.
Damit wurde der Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zurückgewiesen. Anlass für die gerichtliche Klärung war ein Rundschreiben von Avacon an Stromkunden, in dem ein Rabatt von 0,3 Pf./kWh für Gas angeboten wurde, wenn gleichzeitig Gas und Strom von Avacon abgenommen wird. Der Preisnachlass ist nach Auffassung des Geri
Freitag, 15.09.2000, 13:44 Uhr
Andreas Kögler
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