Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat am 18. März mehrere Änderungen an dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Versorgungssicherheit mit Erdgas beschlossen.
Demnach müssen die Mitgliedsstaaten die Versorgung der Privathaushalte für 45 Tage gewährleisten, anstatt wie von der Kommission im Juli 2009 vorgeschlagen für 60 Tage. Zusätzliche Kompetenzen für das Krisenmanagement erhält die Kommission auf Beschluss des Ausschusses erst bei einem Ausfall der Gaslieferungen von 20 %. Ursprünglich wollte die Kommission das Krisenmanagement schon bei eine
Freitag, 19.03.2010, 13:21 Uhr
Tom Weingärtner
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