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Verwaltungserlasse, nach denen Windkraftanlagen genehmigt werden, müssen sich zuvor einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterziehen. So ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist der Streit um eine Windfarm in Belgien: Die zuständigen Behörden in Ostflandern hatten den Bau von fünf Windkraftanlagen nahe der Autobahn E40 im November 2016 genehmigt. Dem Betreiber wurde dabei die Auflage gemacht, bestimmte Vorschriften aus einem Erlass der flämischen Regierung über die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen zu erfüllen.Eine Re
Donnerstag, 25.06.2020, 15:48 Uhr
Tom Weingärtner
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