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Energie & Management > Bundesnetzagentur - Ausbau der Stromnetze soll Priorität haben
Quelle: Shutterstock / peopleandmore
Bundesnetzagentur

Ausbau der Stromnetze soll Priorität haben

Klaus Müller, neuer Präsident der Bundesnetzagentur, stellt den Schutz der Verbraucher in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Er übernahm die Bundesbehörde zu einer denkbar schwierigen Zeit: Vier Tage, bevor Klaus Müller am 28. Februar 2022 zum neuen Präsident der Bundesnetzagentur ernannt wurde, hatte Russland die Ukraine überfallen. Die aktuellen Herausforderungen sind enorm, oder, wie Müller auf der Regulierungskonferenz des AK REGTP der Kanzlei Becker Büttner Held formulierte: „Der Transformationsdruck ist vielseitig, intensiv und zugleich volatil.“

Jetzt hat Klaus Müller die beachtliche Aufgabe, die Energieinfrastruktur gegen die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zu rüsten. Mit enormen Preissteigerungen und drohender Gasnotlage umzugehen. Dabei den Umbau der Infrastruktur voranzutreiben und zugleich den Ausstiegsfahrplan aus russischem Erdgas und den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien einzubeziehen.

Planungssicherheit gebe es nicht mehr, erklärte Müller in Berlin: „Wir leben in einer Welt, die volatil ist wie nie zuvor. Ich kann nur alle Beteiligten auffordern, sich auf diese Situation einzustellen.“ Dabei gab er sich insgesamt optimistisch, die anstehenden Herausforderungen, namentlich „die weitere Diversifikation der Bezugsquellen, die Abkopplung von russischen Energieimporten, die Umstellung der Gasnetzinfrastruktur und deren regulatorischen Einbettung“ zu bewältigen.

Dekarbonisierung zu möglichst geringen Kosten

Müller stellte die Frage in den Raum, ob man angesichts der aktuellen Entwicklungen neue regulatorische Werkzeuge brauchen werde. Für die langfristige Planung sei die Systementwicklungsplanung auch weiterhin grundsätzlich geeignet, befand er. Bei der Infrastrukturplanung Gas werde man die neuen LNG-Terminals an der Küste anbinden, Ost-West-Leitungen würden sukzessive durch Nord-Süd-Stränge ersetzt. In Bezug auf die Dekarbonisierung und den Wasserstoffhochlauf empfahl Müller, technologieoffen zu bleiben. Momentan arbeite die Bundesnetzagentur an verschiedenen Szenarien: „Maximale Freiheit und maximale Planungssicherheit zugleich – das funktioniert nicht.“

Die Dekarbonisierung solle zu möglichst geringen Kosten erfolgen. Müllers Prognose: „Nicht alle werden gleich behandelt werden können, und die Rolle Deutschlands als Transitland wird sich durch den Einsatz von Wasserstoff ändern.“ Zugleich kündigte er an, dem Ausbau der Stromnetze Priorität einzuräumen. Aktuelle Studien gingen davon aus, dass Wasserstoff und grüne Gase eine eher untergeordnete Rolle spielen werden. Er betonte, die Genehmigungsbehörden müssten in Zukunft schneller arbeiten: „Wir müssen schneller planen, und wir müssen schneller bauen.“

Eingriff in Gasversorgung so spät wie möglich

In Bezug auf eine drohende Gasnotlage sah Müller seine Behörde gut aufgestellt: Im Krisenzentrum seien die Mitarbeiter auf einen Betrieb rund um die Uhr vorbereitet, verfügten dort über Satellitentelefone, 5000 Liter Kerosin und einen eigenen Trinkwasserbrunnen. Forderungen, bei abzusehendem Gasmangel den Bundeslastverteiler so früh wie möglich einzuschalten, erteilte er eine Absage. Im Gegenteil: Die Bundesnetzagentur werde so spät wie möglich eingreifen. Nicht staatliche Regulierung, sondern Preissignale sollten die Indikatoren sein, die den Markt steuern: „Unser Credo ist, dass Industrie und Verbraucher Gas einsparen sollen. Und das wirkungsvollste Instrument hierfür ist der Preis.“ Deshalb hält Müller auch nichts von einer Deckelung der Gaspreise – „auch wenn der diesbezügliche Druck aus einzelnen EU-Mitgliedsstaaten enorm ist“.

Als weitere Herausforderung – abseits von Krieg und Ausstieg aus fossilen Energiequellen – sieht Müller die Regulierung der Stromversorger. Er rekurrierte auf die schon 2021 gestiegenen Großhandelspreise, die dazu führten, dass einzelne Stromversorger ihre Lieferungen einstellten. Die Daseinsvorsorge sei zwar durch die Grundversorger gesichert worden, aber: „Schwachstellen wurden offensichtlich.“ Müller kündigte eine Anzeigepflicht an: Belieferungsbedingungen müssten künftig drei Monate im Voraus veröffentlicht werden. Bei Verstößen drohe ein empfindliches Bußgeld. Zudem möchte er die Frage nach pauschalierten Mindestschadensersatzansprüchen regeln.

Denn: „Für wen machen wir das alles hier?“, fragte Klaus Müller, um sich dann selbst die Antwort zu geben: „Im Mittelpunkt steht der Schutz des Verbrauchers.“ Damit verwies er einmal mehr auf seine Herkunft als oberster Verbraucherschützer, denn vor seiner jetzigen Position war er Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Eine Perspektive, die er offenbar auch weiterhin gewillt ist einzunehmen.

Wen es bei Gasmangel trifft

Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Bundesnetzagentur-Chef Müller erklärt, dass sich Verbraucher bei Gasmangel keine Sorgen machen müssen. Ebenfalls geschützt seien Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Mio. kWh Gasverbrauch im Jahr, etwa Bäckereien oder Supermärkte. Hingegen müssten sich Freizeiteinrichtungen als erstes auf Abschaltungen einstellen, zum Beispiel Schwimmbäder.

Im Fall von Großverbrauchern aus der Industrie richteten sich die Abwägungen nach sechs Kriterien. Dazu gehörten die Größe des Unternehmens oder seine Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit, etwa mit Lebensmitteln oder Medikamenten. Außerdem gehe es um die volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden: In der Keramikindustrie etwa gehen die Produktionsanlagen kaputt, wenn sie nicht mehr beheizt werden können. 


Dienstag, 17.05.2022, 15:11 Uhr
Mirko Heinemann
Energie & Management > Bundesnetzagentur - Ausbau der Stromnetze soll Priorität haben
Quelle: Shutterstock / peopleandmore
Bundesnetzagentur
Ausbau der Stromnetze soll Priorität haben
Klaus Müller, neuer Präsident der Bundesnetzagentur, stellt den Schutz der Verbraucher in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Er übernahm die Bundesbehörde zu einer denkbar schwierigen Zeit: Vier Tage, bevor Klaus Müller am 28. Februar 2022 zum neuen Präsident der Bundesnetzagentur ernannt wurde, hatte Russland die Ukraine überfallen. Die aktuellen Herausforderungen sind enorm, oder, wie Müller auf der Regulierungskonferenz des AK REGTP der Kanzlei Becker Büttner Held formulierte: „Der Transformationsdruck ist vielseitig, intensiv und zugleich volatil.“

Jetzt hat Klaus Müller die beachtliche Aufgabe, die Energieinfrastruktur gegen die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zu rüsten. Mit enormen Preissteigerungen und drohender Gasnotlage umzugehen. Dabei den Umbau der Infrastruktur voranzutreiben und zugleich den Ausstiegsfahrplan aus russischem Erdgas und den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien einzubeziehen.

Planungssicherheit gebe es nicht mehr, erklärte Müller in Berlin: „Wir leben in einer Welt, die volatil ist wie nie zuvor. Ich kann nur alle Beteiligten auffordern, sich auf diese Situation einzustellen.“ Dabei gab er sich insgesamt optimistisch, die anstehenden Herausforderungen, namentlich „die weitere Diversifikation der Bezugsquellen, die Abkopplung von russischen Energieimporten, die Umstellung der Gasnetzinfrastruktur und deren regulatorischen Einbettung“ zu bewältigen.

Dekarbonisierung zu möglichst geringen Kosten

Müller stellte die Frage in den Raum, ob man angesichts der aktuellen Entwicklungen neue regulatorische Werkzeuge brauchen werde. Für die langfristige Planung sei die Systementwicklungsplanung auch weiterhin grundsätzlich geeignet, befand er. Bei der Infrastrukturplanung Gas werde man die neuen LNG-Terminals an der Küste anbinden, Ost-West-Leitungen würden sukzessive durch Nord-Süd-Stränge ersetzt. In Bezug auf die Dekarbonisierung und den Wasserstoffhochlauf empfahl Müller, technologieoffen zu bleiben. Momentan arbeite die Bundesnetzagentur an verschiedenen Szenarien: „Maximale Freiheit und maximale Planungssicherheit zugleich – das funktioniert nicht.“

Die Dekarbonisierung solle zu möglichst geringen Kosten erfolgen. Müllers Prognose: „Nicht alle werden gleich behandelt werden können, und die Rolle Deutschlands als Transitland wird sich durch den Einsatz von Wasserstoff ändern.“ Zugleich kündigte er an, dem Ausbau der Stromnetze Priorität einzuräumen. Aktuelle Studien gingen davon aus, dass Wasserstoff und grüne Gase eine eher untergeordnete Rolle spielen werden. Er betonte, die Genehmigungsbehörden müssten in Zukunft schneller arbeiten: „Wir müssen schneller planen, und wir müssen schneller bauen.“

Eingriff in Gasversorgung so spät wie möglich

In Bezug auf eine drohende Gasnotlage sah Müller seine Behörde gut aufgestellt: Im Krisenzentrum seien die Mitarbeiter auf einen Betrieb rund um die Uhr vorbereitet, verfügten dort über Satellitentelefone, 5000 Liter Kerosin und einen eigenen Trinkwasserbrunnen. Forderungen, bei abzusehendem Gasmangel den Bundeslastverteiler so früh wie möglich einzuschalten, erteilte er eine Absage. Im Gegenteil: Die Bundesnetzagentur werde so spät wie möglich eingreifen. Nicht staatliche Regulierung, sondern Preissignale sollten die Indikatoren sein, die den Markt steuern: „Unser Credo ist, dass Industrie und Verbraucher Gas einsparen sollen. Und das wirkungsvollste Instrument hierfür ist der Preis.“ Deshalb hält Müller auch nichts von einer Deckelung der Gaspreise – „auch wenn der diesbezügliche Druck aus einzelnen EU-Mitgliedsstaaten enorm ist“.

Als weitere Herausforderung – abseits von Krieg und Ausstieg aus fossilen Energiequellen – sieht Müller die Regulierung der Stromversorger. Er rekurrierte auf die schon 2021 gestiegenen Großhandelspreise, die dazu führten, dass einzelne Stromversorger ihre Lieferungen einstellten. Die Daseinsvorsorge sei zwar durch die Grundversorger gesichert worden, aber: „Schwachstellen wurden offensichtlich.“ Müller kündigte eine Anzeigepflicht an: Belieferungsbedingungen müssten künftig drei Monate im Voraus veröffentlicht werden. Bei Verstößen drohe ein empfindliches Bußgeld. Zudem möchte er die Frage nach pauschalierten Mindestschadensersatzansprüchen regeln.

Denn: „Für wen machen wir das alles hier?“, fragte Klaus Müller, um sich dann selbst die Antwort zu geben: „Im Mittelpunkt steht der Schutz des Verbrauchers.“ Damit verwies er einmal mehr auf seine Herkunft als oberster Verbraucherschützer, denn vor seiner jetzigen Position war er Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Eine Perspektive, die er offenbar auch weiterhin gewillt ist einzunehmen.

Wen es bei Gasmangel trifft

Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Bundesnetzagentur-Chef Müller erklärt, dass sich Verbraucher bei Gasmangel keine Sorgen machen müssen. Ebenfalls geschützt seien Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Mio. kWh Gasverbrauch im Jahr, etwa Bäckereien oder Supermärkte. Hingegen müssten sich Freizeiteinrichtungen als erstes auf Abschaltungen einstellen, zum Beispiel Schwimmbäder.

Im Fall von Großverbrauchern aus der Industrie richteten sich die Abwägungen nach sechs Kriterien. Dazu gehörten die Größe des Unternehmens oder seine Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit, etwa mit Lebensmitteln oder Medikamenten. Außerdem gehe es um die volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden: In der Keramikindustrie etwa gehen die Produktionsanlagen kaputt, wenn sie nicht mehr beheizt werden können. 


Dienstag, 17.05.2022, 15:11 Uhr
Mirko Heinemann

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