Die vom Bundesumweltministerium (BMU) veranlassten Sicherheitsauflagen für das Kernkraftwerk Philippsburg sind vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg aufgehoben worden.
Auf Weisung des BMU hatte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium Anfang 2005 Auflagen für die zwei Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Philippsburg erlassen. Demnach muss der Anlagenbetrieb unverzüglich eingestellt werden, wenn „Grenzwerte, Maße oder andere spezifizierte sicherheitstechnische Anforderungen der Genehmigung zur Störfallbeherrschung nicht eingehalten“ werden, es s
Dienstag, 13.03.2007, 16:22 Uhr
Michael Pecka
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