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Stadtwerke sind per Gesetz verpflichtet, bei der Bewirtschaftung ihrer Strom-Bilanzkreise einen viertelstundengenauen Ausgleich zu gewährleisten. Auf welche Dienstleistungen sie dafür zurückgreifen können, schildert Adolf Plentz*.
Dass die erneuerbaren Energien in Deutschland ausgebaut werden sollen und damit immer mehr umweltfreundlich erzeugter Strom in die Netze eingespeist wird, ist breiter Konsens in Politik und Gesellschaft. Der Ausbau dezentraler und volatiler Erzeugungskapazitäten hat gleichzeitig auch Folgen für die Bilanzkreisverantwortlichen in den Stromnetzen.Die Anforderungen an die Bewirtschaftung von
Dienstag, 28.04.2015, 11:40 Uhr
Peter Focht
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