Der Kemptener Energieversorger Allgäuer Überlandwerk (AÜW) will Berufung gegen ein Münchner Landgerichtsurteil einlegen, das dem Unternehmen das Angebot eines preisgünstigen Kombitarifes für Strom, ISDN-Anschluss und Internetzugang untersagt.
Eine entsprechende Einstweilige Verfügung hatte die Telekom erwirkt. Nach Einschätzung des Landgerichts München I nutzt das AÜW in seinem Ver
Freitag, 2.02.2001, 13:36 Uhr
Eva Zieschank
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