Bild: RWE
Die RWE Power AG hat eine Klage im Zusammenhang mit der Schließung des Zwischenlagers für radioaktiven Abfall in Gorleben eingereicht. Der Konzern hält die geltende Regelung für verfassungswidrig.
Das Essener Unternehmen reichte Klage in allen drei Bundesländern ein, wo an ihren Atomkraftwerken die Zwischenlager teuer nachgerüstet werden müssten. Das betrifft Hessen (KKW Biblis), Niedersachsen (KKW Emsland) und Bayern (KKW Gundremmingen). Wie das Umweltministerium Hessen am 17. Oktober mitteilte, hält RWE
Dienstag, 21.10.2014, 14:22 Uhr
Heidi Roider
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