Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute entschieden, dass ein langfristiger Gasliefervertrag der Nürnberger N-Ergie AG mit der Erdgas Dinkelsbühl GmbH unwirksam ist.
Der Nürnberger Versorger hatte gegen die Erdgas Dinkelsbühl GmbH auf Feststellung der Gültigkeit des Vertrages aus dem Jahr 1996, der noch bis 2008 laufen sollte, geklagt. Das Gericht sah in der langen Laufzeit eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Die Erdgas Dinkelsbühl sei verpflichtet gewesen, ihren gesamten Bedarf bei der N-Ergie zu decken. Die Richter folgten damit der Argumentation de
Freitag, 23.06.2006, 15:47 Uhr
Peter Focht
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