Nach dem Verbund im Verein mit EAG und Estag hat nun auch der Interessensverband der Anleger (IVA) gegen die EVN geklagt.
Die erste Klage richtet sich gegen den Beschluss zum Kauf des Wasserversorgers Nösiwag. Die Informationen zu diesem Geschäft auf der Hauptversammlung seien zu dürftig gewesen, die Angemessenheit des Kaufpreises daher nicht nachvollziehbar. Eine zweite Klage richtet sich, wie die des Verbunds, gegen die Bestellung des EVN-Aufsichtsrates. Die Rechte der Minderheitsaktionäre seien nicht angemessen be
Donnerstag, 1.02.2001, 17:16 Uhr
Angelika Riedel
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