Das Luxemburger EU-Gericht erster Instanz hat die Auffassung der EU-Kommission bestätigt, dass die geplante Übernahme des portugiesischen Versorgers Gas de Portugal (GdP) durch den Stromversorger Electricidade de Portugal (EdP) und den italienischen Gaskonzern Eni S.p.A. gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
Anfang Dezember 2004 sprach die EU-Kommission ein Fusionsverbot aus, weil sich „die beherrschende Stellung von EdP auf allen Strommärkten in Portugal und die beherrschende Stellung von GdP auf der Mehrzahl der Gasmärkte in Portugal verstärken und damit den Wettbewerb auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes behindern würde“, heißt es aus Luxemburg.EdP beantragte am 2
Mittwoch, 21.09.2005, 15:21 Uhr
Michael Pecka
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