Emissionsrechte werden kostenlos zugeteilt, werden zu Marktpreisen gehandelt und müssen zu einem bestimmten Termin eines jeden Folgejahres wieder abgegeben werden. Als die gegenwärtig gültigen Rechnungslegungsstandards erarbeitet wurden, war ein solches Szenario noch nicht abzusehen. Entsprechend schwierig ist es nun für die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen, ihr Rechnungswesen an die neue Situation anzupassen, weiß Katharina Völker-Lehmkuhl*.
Deutsche Unternehmen sind gemäß § 238 HGB zur Buchführung nach handelsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet. Zur Ermittlung ihres zu versteuernden Einkommens sind ihnen zusätzlich Bilanzierungspflichten nach § 5 EStG auferlegt. Diese greifen gemäß dem sogenannten Maßgeblichkeitsgrundsatz zwar grundsätzlich auf die Handelsbilanz zurück, in der jüngeren Vergangenheit ist aber eine zunehmende Abkeh
Mittwoch, 30.03.2005, 13:47 Uhr
Redaktion
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