Nachdem der Bundesrat die neue Verordnung bereits am 11. Mai verabschiedet hatte, stimmte am 1. Juni auch der Bundestag der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Biomasse-Verordnung zu.
Grundlage der Verordnung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem vergangenen Jahr, das durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2001 auch mit Blick auf EU-Recht bestätigt worden ist. Die neue "Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse" (BiomasseV) regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und
Dienstag, 5.06.2001, 11:33 Uhr
Cerstin Gammelin
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