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Energie & Management > Europaeische Union - Atomkraftwerke und Gaskraftwerke dürfen als nachhaltig gelten
Quelle: iStock / FrankyDeMeyer
Europaeische Union

Atomkraftwerke und Gaskraftwerke dürfen als nachhaltig gelten

Investitionen in moderne Atomkraftwerke und die Gasinfrastruktur können unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig anerkannt werden.
Das Europäische Parlament hat einen Antrag der Grünen und anderer Abgeordneter abgelehnt, Einspruch gegen einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zur Taxonomie einzulegen. Dieser kann damit in Kraft treten. Infolgedessen können Investitionen in diese beiden Technologien als besonders klima- und umweltfreundlich ausgewiesen werden.

Auf den Kapitalmärkten gilt dieses Label als attraktiv. Investoren sind inzwischen bereit, dafür geringere Renditen zu akzeptieren als für Investitionen, die nicht als "grün" gelten. Außerdem gilt die Taxonomie als Maßstab für den Einsatz öffentlicher Gelder, insbesondere der von der Kommission aufgelegten "grünen Anleihen". Beihilfen für Gas- oder Atomkraftwerke können mit dem Hinweis auf die nach der Taxonomie vorhandene Nachhaltigkeit leichter genehmigt werden.

Gegen den Vorschlag der Kommission hatten sich Grüne, Sozialdemokraten und Linke sowie die meisten deutschen Abgeordneten ausgesprochen, insgesamt 278 Abgeordnete. Damit wurde die notwendige Mehrheit von 353 Stimmen deutlich verfehlt. Bei dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um einen "delegierten Rechtsakt" auf Grundlage der Taxonomie-Verordnung, der automatisch in Kraft tritt, wenn er nicht vom Ministerrat oder vom Parlament zurückgewiesen wird.
 
Kommission fordert innovative Nukleartechnik mit wenig Abfällen

Die Kritiker des Rechtsaktes machten geltend, dass weder die Atomenergie noch der Einsatz von fossilem Gas als "nachhaltig" im Sinne der Taxonomie-Verordnung gelten können. Atomkraftwerke erzeugten zwar keine Treibhausgase, der entstehende Atommüll könne jedoch nicht ohne langfristige Folgen entsorgt werden. Als klimaverträglich dürften nur Technologien akzeptiert werden, die an anderer Stelle keine signifikante Belastung der Umwelt darstellten. Die Kommission verlangt deswegen, dass neue Atomkraftwerke innovative Nukleartechnik einsetzen müssen, die nur "minimale" Abfälle erzeugt. Das halten ihre Gegner für nicht ausreichend.

Beim Erdgas verweisen die Kritiker darauf, dass die von der Kommission festgelegten Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlendioxid nicht anspruchsvoll genug seien. So dürften neue, fossile Gaskraftwerke, die nach dem 31. Dezember 2030 genehmigt werden, nur noch 100 Gramm CO2/kWh ausstoßen. Bis dahin gilt ein Grenzwert von 270 Gramm CO2/kWh beziehungsweise von 550 Kilogramm/kWh im Jahr über eine Laufzeit von 20 Jahren. Außerdem müssen die Anlagen andere Kraftwerke ersetzen, die mehr Treibhausgase ausstoßen, und sie müssen ab 2036 auf den Einsatz grüner Gase umgestellt werden. Ähnliche Voraussetzungen gelten für Fernwärmeanlagen.

Mit dem Nachhaltigkeits-Etikett für Gas und Nukleartechnologie überschreitet die Kommission nach Ansicht der Kritiker zudem ihre Kompetenzen. Eine politisch so umstrittene und weitreichende Entscheidung müsse im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden. Ein Rechtsakt, dem die gesetzgebenden Organe lediglich widersprechen könnten, reiche dafür nicht aus.

Der Rechtsakt kann aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Die österreichische Regierung hat angekündigt, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würde.

Mittwoch, 6.07.2022, 13:04 Uhr
Tom Weingärtner
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Investitionen in moderne Atomkraftwerke und die Gasinfrastruktur können unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig anerkannt werden.
Das Europäische Parlament hat einen Antrag der Grünen und anderer Abgeordneter abgelehnt, Einspruch gegen einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zur Taxonomie einzulegen. Dieser kann damit in Kraft treten. Infolgedessen können Investitionen in diese beiden Technologien als besonders klima- und umweltfreundlich ausgewiesen werden.

Auf den Kapitalmärkten gilt dieses Label als attraktiv. Investoren sind inzwischen bereit, dafür geringere Renditen zu akzeptieren als für Investitionen, die nicht als "grün" gelten. Außerdem gilt die Taxonomie als Maßstab für den Einsatz öffentlicher Gelder, insbesondere der von der Kommission aufgelegten "grünen Anleihen". Beihilfen für Gas- oder Atomkraftwerke können mit dem Hinweis auf die nach der Taxonomie vorhandene Nachhaltigkeit leichter genehmigt werden.

Gegen den Vorschlag der Kommission hatten sich Grüne, Sozialdemokraten und Linke sowie die meisten deutschen Abgeordneten ausgesprochen, insgesamt 278 Abgeordnete. Damit wurde die notwendige Mehrheit von 353 Stimmen deutlich verfehlt. Bei dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um einen "delegierten Rechtsakt" auf Grundlage der Taxonomie-Verordnung, der automatisch in Kraft tritt, wenn er nicht vom Ministerrat oder vom Parlament zurückgewiesen wird.
 
Kommission fordert innovative Nukleartechnik mit wenig Abfällen

Die Kritiker des Rechtsaktes machten geltend, dass weder die Atomenergie noch der Einsatz von fossilem Gas als "nachhaltig" im Sinne der Taxonomie-Verordnung gelten können. Atomkraftwerke erzeugten zwar keine Treibhausgase, der entstehende Atommüll könne jedoch nicht ohne langfristige Folgen entsorgt werden. Als klimaverträglich dürften nur Technologien akzeptiert werden, die an anderer Stelle keine signifikante Belastung der Umwelt darstellten. Die Kommission verlangt deswegen, dass neue Atomkraftwerke innovative Nukleartechnik einsetzen müssen, die nur "minimale" Abfälle erzeugt. Das halten ihre Gegner für nicht ausreichend.

Beim Erdgas verweisen die Kritiker darauf, dass die von der Kommission festgelegten Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlendioxid nicht anspruchsvoll genug seien. So dürften neue, fossile Gaskraftwerke, die nach dem 31. Dezember 2030 genehmigt werden, nur noch 100 Gramm CO2/kWh ausstoßen. Bis dahin gilt ein Grenzwert von 270 Gramm CO2/kWh beziehungsweise von 550 Kilogramm/kWh im Jahr über eine Laufzeit von 20 Jahren. Außerdem müssen die Anlagen andere Kraftwerke ersetzen, die mehr Treibhausgase ausstoßen, und sie müssen ab 2036 auf den Einsatz grüner Gase umgestellt werden. Ähnliche Voraussetzungen gelten für Fernwärmeanlagen.

Mit dem Nachhaltigkeits-Etikett für Gas und Nukleartechnologie überschreitet die Kommission nach Ansicht der Kritiker zudem ihre Kompetenzen. Eine politisch so umstrittene und weitreichende Entscheidung müsse im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden. Ein Rechtsakt, dem die gesetzgebenden Organe lediglich widersprechen könnten, reiche dafür nicht aus.

Der Rechtsakt kann aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Die österreichische Regierung hat angekündigt, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würde.

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