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Die 13. Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. Dezember festgestellt.
Das höchste deutsche Gericht beanstandet nicht, dass mit der nach Fukushima erfolgten Gesetzesnovelle erneut der Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen wurde, sondern die Tatsache, dass es an Entschädigungsregelungen für die KKW-Betreiber fehlt. „Die Regelungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 („13. AtG-Novelle“) erweisen sich weitgehend
Dienstag, 6.12.2016, 13:30 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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