Der Streit zwischen dem Mailänder Stadtwerk AEM mit der Schweizer Atel verteuert möglicherweise die Fusion zur geplanten „neuen Atel“.
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) als Gerichtsinstanz billigte der Atel-Minderheitsaktionärin AEM am 3. Mai in Zürich das Recht zu, das gegenwärtige Pflicht-Umtauschangebot für Atel-Minderheitsaktionäre anfechten zu dürfen. Bisher hatten die Eidgenössische Übernahmekommission und die Atel-Mehrheitsaktionäre der AEM dieses Anfechtungsrecht verweigert.AEM beklagt eine zu geringe En
Donnerstag, 4.05.2006, 11:13 Uhr
Marc Gusewski
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