Wie bekommt man mehr Contracting in die Wohnungswirtschaft? Andreas Klemm* sprach darüber mit Clemens Arzt, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin.
E&M: Herr Professor Arzt, Sie gelten als einer der größten Kritiker der BGH-Rechtsprechung zur Umlagefähigkeit der Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter. Warum?
Arzt: Ich halte die BGH-Rechtsprechung für widersprüchlich. Das Gericht hat bei der Frage, ob der Vermieter berechtigt ist, dem Mieter die Kosten der Wärmelieferung aufzuerlegen, nachdem er den Betrieb d
Freitag, 5.02.2010, 15:19 Uhr
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