Die an das Gesetz zu projektbezogenen Maßnahmen zum Emissionshandel angehängte Änderung des KWK-Gesetzes kann in Kraft treten.
Der Bundesrat hat bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli beschlossen, wegen dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit werden KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW, die bis Ende 2008 in Betrieb genommen werden, zehn Jahre lang einen Einspeisezuschlag von 5,11 Ct/kWh erhalten.
Freitag, 8.07.2005, 16:43 Uhr
Jan Mühlstein
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