Die Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungsunternehmen (ARE), Hannover, hat eine Studie herausgebracht, die zeigt, dass bei Übernahmen örtlicher Stromnetze in der Regel der Ertragswert den Sachzeitwert nicht unterschreitet.
Abweichungen müssten dabei gesondert dargelegt werden. Eine allgemein gültige Aussage sei aufgrund der Vielzahl zu berücksichtigender Parameter jedoch nicht möglich, teilte ARE mit.Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe besagt, dass in bestimmten Fällen nicht der Sachzeitwert, sondern der Ertragswert für den Netzübernahmepreis entscheidend ist, und zwar nur dann,
Mittwoch, 22.08.2001, 15:42 Uhr
Aurelia Forreiter
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