Die Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungs-Unternehmen (ARE) befürwortet die rechtliche Verankerung der Verbändevereinbarung Strom.
Der ARE-Vorstand begrüßte bei seiner Sitzung am 22. März die Pläne, die zuletzt im Dezember 2001 verbesserte VV Strom II als „gute fachliche Praxis“ im Energiewirtschaftsgesetz zu verankern, da damit Kunden und Anbieter mehr Rechtssicherheit erhalten würden. Mit der Verbändevereinbarung sei ein funktionstüchtiges Regelwerk für den Wettbewerb geschaffen worden, unterstrich ARE-Vorstands
Mittwoch, 27.03.2002, 15:31 Uhr
Jan Mühlstein
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