Gegen die Neufassung des Arbeitsblatts FW 308 "Zertifizierung von KWK-Anlagen - Ermittlung des KWK-Stroms" sind Einsprüche bis zum 28. September möglich.
Das Arbeitsblatt, auf dessen jeweils gültige Fassung sich das novellierte KWK-Gesetz bezieht, wurde von dem Effizienzverband AGFW an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Berücksichtigt wurde dabei auch die KWK-Richtlinie der EU, nach der KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 1 MW als hocheffizient gelten, wenn sie gegenüber einem festgelegten Referenzsystem eine Energieeinsparung
Freitag, 26.09.2008, 10:37 Uhr
Jan Mühlstein
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