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Energie & Management > Österreich - APG warnt vor Netzüberlastung
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

APG warnt vor Netzüberlastung

Die Energiewende und die Klimaneutralität sind mit der derzeitigen Leitungsinfrastruktur nicht zu meistern, betonen die Vorstände der Übertragungsnetzgesellschaft.
Zum Gelingen der Energiewende in Österreich muss der Ausbau der Stromnetze ebensolche Bedeutung erlangen wie jener der erneuerbaren Energien. Das bekräftigten die Vorstände der Übertragungsnetzgesellschaft Austrian Power Grid (APG), Gerhard Christiner und Thomas Karall, am 19. Oktober bei einer Pressekonferenz in Wien.

Geplant ist, die Ökostromerzeugung in Österreich bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh bzw. 50 % zu steigern. Dies entspricht einer Erhöhung der Kraftwerksleistung um etwa 19.000 MW oder fast 100 %. Laut Christiner sind schon derzeit Anlagen mit rund 12.000 MW Gesamtleistung für die kommenden Jahre zum Anschluss an das APG-Netz angemeldet. Dies sei ohne angemessene Ertüchtigung und Erweiterung der Übertragungs- und Verteilernetze nicht zu bewerkstelligen.

Erfolgt der Ausbau des Netzes der APG nicht wie geplant, wäre ein erheblicher Teil davon um 2030 zu etwa 30 % der Dauer des Jahres überlastet, warnte Christiner. Sein Unternehmen beabsichtigt, bis 2030 rund 3,5 Mrd. Euro in die Netzinfrastruktur zu investieren, nicht zuletzt in den Aus- und Neubau von Umspannwerken im Osten Österreichs. Dort, vor allem in Niederösterreich und im Burgenland, wird ein erheblicher Teil der neu zu errichtenden Windparks und Photovoltaikanlagen erwartet. Christiner und Karall hoffen daher auf baldige Genehmigung ihres alljährlich zu erstellenden Netzausbauplans durch die Regulierungsbehörde E-Control.

Herausforderung Klimaneutralität

Eine noch größere Herausforderung als das Ökostromziel für 2030 ist laut Christiner und Karall die Absicht der Bundesregierung, Österreich bis 2040 bilanziell „klimaneutral“ zu machen, also den gesamten Endenergiebedarf so weit wie möglich ohne Einsatz fossiler Energieträger zu decken. Christiner zufolge müssten dazu weitere rund 200 Mrd. kWh an Ökostrom bereitgestellt werden.

Auf die Frage der Redaktion, wie ein solch massiver Ausbau in den zehn Jahren zwischen 2030 erfolgen könne und ob Österreich überhaupt über derartige Potenziale verfüge, konstatierte Christiner, es gelte, die Energiewende „europäisch“ zu denken: „Es hat ja auch Sinn, wenn unsere Nachbarstaaten ihre Energieversorgung dekarbonisieren.“ Schon jetzt verwende Deutschland alltäglich Leitungskapazitäten von etwa 8.000 bis 9.000 MW für Stromexporte, nahezu die Hälfte davon entfalle auf Ausfuhren nach Österreich.

Ohne Risiko ist die Abhängigkeit Österreichs von (Öko-)Stromimporten indessen nicht, räumten Christiner und Karall ein. Christiner verwies auf den Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft, der bis Ende kommenden Jahres abgeschlossen werden soll: „Und es ist nicht auszuschließen, dass die neue Bundesregierung auch den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschleunigen wird.“ Alles in allem könnte dies auf längere Sicht zu einem Strommangel in ganz Mitteleuropa führen, ergänzte Karall.

Verfahren beschleunigen

So oder so sei der Ausbau der österreichischen Stromnetze unverzichtbar. Und dafür sind Karall zufolge mehrere Rahmenbedingungen notwendig: die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, eine „abgestimmte Gesamtsystemplanung“ für die Infrastruktur zur Energieversorgung von den Kraftwerken über die Netze bis zu den Speichern, Investitionssicherheit durch ein „modernes Regulierungssystem“ sowie die ausreichende Ausstattung der Behörden mit den personellen und finanziellen Ressourcen für die zügige Verfahrensabwicklung.

Karall betonte, die APG wolle keineswegs die Rechte der Anrainer und der staatlich anerkannten Umweltorganisationen zur Teilnahme an den Verfahren schmälern. Es sei jedoch unter anderem notwendig, den Zeitpunkt, bis zu dem Einwendungen vorgebracht werden können, exakter zu definieren.

Bestandstrassen freihalten

Als wichtig erachtet Karall ferner das Freihalten der Planungs- und Bestandstrassen für Leitungsprojekte. Christiner erläuterte, die APG müsse mindestens 80 Meter Abstand von Siedlungen halten, um die Anwohner durch die elektromagnetischen Felder der Leitungen nicht zu belasten. Sei eine Leitung aber einmal gebaut, könne ein Bürgermeister den Bau von Häusern noch in einem Abstand von lediglich acht Metern von der Stromtrasse genehmigen: „Wenn wir diese Leitung dann später einmal ausbauen oder verstärken möchten, haben wir keine Chance.“

Um dieses Problem zu lösen, wäre es notwendig, das Raumordnungsrecht zu ändern, das den Bundesländern und Gemeinden umfangreiche Kompetenzen einräumt. Allerdings gilt dieses als „Heilige Kuh“, die kein Bundespolitiker anzutasten wagt. „Wir können daher nur an die Bürgermeister und die Energiepolitiker appellieren, unsere Interessen zu berücksichtigen“, resümierte Christiner.

Dienstag, 19.10.2021, 15:00 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - APG warnt vor Netzüberlastung
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APG warnt vor Netzüberlastung
Die Energiewende und die Klimaneutralität sind mit der derzeitigen Leitungsinfrastruktur nicht zu meistern, betonen die Vorstände der Übertragungsnetzgesellschaft.
Zum Gelingen der Energiewende in Österreich muss der Ausbau der Stromnetze ebensolche Bedeutung erlangen wie jener der erneuerbaren Energien. Das bekräftigten die Vorstände der Übertragungsnetzgesellschaft Austrian Power Grid (APG), Gerhard Christiner und Thomas Karall, am 19. Oktober bei einer Pressekonferenz in Wien.

Geplant ist, die Ökostromerzeugung in Österreich bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh bzw. 50 % zu steigern. Dies entspricht einer Erhöhung der Kraftwerksleistung um etwa 19.000 MW oder fast 100 %. Laut Christiner sind schon derzeit Anlagen mit rund 12.000 MW Gesamtleistung für die kommenden Jahre zum Anschluss an das APG-Netz angemeldet. Dies sei ohne angemessene Ertüchtigung und Erweiterung der Übertragungs- und Verteilernetze nicht zu bewerkstelligen.

Erfolgt der Ausbau des Netzes der APG nicht wie geplant, wäre ein erheblicher Teil davon um 2030 zu etwa 30 % der Dauer des Jahres überlastet, warnte Christiner. Sein Unternehmen beabsichtigt, bis 2030 rund 3,5 Mrd. Euro in die Netzinfrastruktur zu investieren, nicht zuletzt in den Aus- und Neubau von Umspannwerken im Osten Österreichs. Dort, vor allem in Niederösterreich und im Burgenland, wird ein erheblicher Teil der neu zu errichtenden Windparks und Photovoltaikanlagen erwartet. Christiner und Karall hoffen daher auf baldige Genehmigung ihres alljährlich zu erstellenden Netzausbauplans durch die Regulierungsbehörde E-Control.

Herausforderung Klimaneutralität

Eine noch größere Herausforderung als das Ökostromziel für 2030 ist laut Christiner und Karall die Absicht der Bundesregierung, Österreich bis 2040 bilanziell „klimaneutral“ zu machen, also den gesamten Endenergiebedarf so weit wie möglich ohne Einsatz fossiler Energieträger zu decken. Christiner zufolge müssten dazu weitere rund 200 Mrd. kWh an Ökostrom bereitgestellt werden.

Auf die Frage der Redaktion, wie ein solch massiver Ausbau in den zehn Jahren zwischen 2030 erfolgen könne und ob Österreich überhaupt über derartige Potenziale verfüge, konstatierte Christiner, es gelte, die Energiewende „europäisch“ zu denken: „Es hat ja auch Sinn, wenn unsere Nachbarstaaten ihre Energieversorgung dekarbonisieren.“ Schon jetzt verwende Deutschland alltäglich Leitungskapazitäten von etwa 8.000 bis 9.000 MW für Stromexporte, nahezu die Hälfte davon entfalle auf Ausfuhren nach Österreich.

Ohne Risiko ist die Abhängigkeit Österreichs von (Öko-)Stromimporten indessen nicht, räumten Christiner und Karall ein. Christiner verwies auf den Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft, der bis Ende kommenden Jahres abgeschlossen werden soll: „Und es ist nicht auszuschließen, dass die neue Bundesregierung auch den Ausstieg aus der Kohleverstromung beschleunigen wird.“ Alles in allem könnte dies auf längere Sicht zu einem Strommangel in ganz Mitteleuropa führen, ergänzte Karall.

Verfahren beschleunigen

So oder so sei der Ausbau der österreichischen Stromnetze unverzichtbar. Und dafür sind Karall zufolge mehrere Rahmenbedingungen notwendig: die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, eine „abgestimmte Gesamtsystemplanung“ für die Infrastruktur zur Energieversorgung von den Kraftwerken über die Netze bis zu den Speichern, Investitionssicherheit durch ein „modernes Regulierungssystem“ sowie die ausreichende Ausstattung der Behörden mit den personellen und finanziellen Ressourcen für die zügige Verfahrensabwicklung.

Karall betonte, die APG wolle keineswegs die Rechte der Anrainer und der staatlich anerkannten Umweltorganisationen zur Teilnahme an den Verfahren schmälern. Es sei jedoch unter anderem notwendig, den Zeitpunkt, bis zu dem Einwendungen vorgebracht werden können, exakter zu definieren.

Bestandstrassen freihalten

Als wichtig erachtet Karall ferner das Freihalten der Planungs- und Bestandstrassen für Leitungsprojekte. Christiner erläuterte, die APG müsse mindestens 80 Meter Abstand von Siedlungen halten, um die Anwohner durch die elektromagnetischen Felder der Leitungen nicht zu belasten. Sei eine Leitung aber einmal gebaut, könne ein Bürgermeister den Bau von Häusern noch in einem Abstand von lediglich acht Metern von der Stromtrasse genehmigen: „Wenn wir diese Leitung dann später einmal ausbauen oder verstärken möchten, haben wir keine Chance.“

Um dieses Problem zu lösen, wäre es notwendig, das Raumordnungsrecht zu ändern, das den Bundesländern und Gemeinden umfangreiche Kompetenzen einräumt. Allerdings gilt dieses als „Heilige Kuh“, die kein Bundespolitiker anzutasten wagt. „Wir können daher nur an die Bürgermeister und die Energiepolitiker appellieren, unsere Interessen zu berücksichtigen“, resümierte Christiner.

Dienstag, 19.10.2021, 15:00 Uhr
Klaus Fischer

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