Noch sind die Briefe mit der genauen Begründung per Post unterwegs. Die „rechtlichen Erwägungen“ des österreichischen Wirtschaftsministeriums, die Clearingkonzession für Ostösterreich an die APCS und nicht an die Energy Balancing zu vergeben, erschließen sich jedoch aus einer Pressemitteilung der APCS.
Danach gehört zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Verrechnungsstelle die Unabhängigkeit, Neutralität und Datenvertraulichkeit gegenüber allen Marktteilnehmern. Diese Bedingungen würden bei der APCS insbesondere durch die Eigentümerstruktur und die Besetzung der Geschäftsführung garantiert, schreibt das Unternehmen. Die APCS gehört der Siemens-Tochter smart technologies (20%), der Invest Kr
Donnerstag, 5.04.2001, 13:45 Uhr
Angelika Riedel
© 2024 Energie & Management GmbH