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Das Digitalisierungsgesetz ist in Kraft. Einige wesentliche Fristen reichen jedoch eine ganze Zeit in die Zukunft.
Auch nach der Liberalisierung des Messwesens 2008 üben grundsätzlich die örtlichen Verteilnetzbetreiber auch den Messstellenbetrieb aus. Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das in das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende integriert und am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, weist diese Rolle zunächst ebenfalls dem Verteilnetzbetreiber zu. Der Kunde kann sich allerdings für einen
Montag, 5.09.2016, 14:25 Uhr
Fritz Wilhelm
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